CDU-Kreistagsfraktion Heinsberg
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21:00 Uhr | 22.02.2012 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressum
 



Resolution, Verschärfung Gesetzeslage zur nachträglichen Sicherungsverwahrung
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Seit dem Zuzug von Karl D. ist die Dorfgemeinschaft in Randerath unzumutbaren Belastungen ausgesetzt. Belastungen, die sich in erster Linie daraus ergeben, dass die Anwesenheit eines in hohem Maße rückfallgefährdeten Straftäters verständlicherweise Ängste auslöst. Wie Berichterstattungen in den Medien zeigen, ist dies in Deutschland kein Einzelfall.

 

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass diese Situation, die für alle Beteiligten unerträglich ist, schnellstmöglich von Seiten des Gesetzgebers durch Schließung einer Gesetzeslücke in Zukunft verhindert werden muss.

 

Bei Karl D. konnte bei der zweiten Verurteilung wegen einschlägiger Delikte nicht von vornherein die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet werden, weil er aufgrund zu enger Definitionen nicht als Wiederholungstäter im Sinne des Gesetzes anzusehen war. Die Bestimmungen zur nachträglichen Sicherungsverwahrung müssen so angepasst werden, dass bei einem Wiederholungstäter die negative Einschätzung bzgl. der Rückfallgefährdung durch zwei unabhängige Gutachter für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ausreichend sein muss.



Die Vollversion unseres Antrages können sie hier downloaden!

 

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