CDU-Kreistagsfraktion Heinsberg
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20:55 Uhr | 22.02.2012 StartseiteStartseiteKontaktKontaktImpressumImpressum
 



Rettungsdienst Selfkant, Waldfeucht, Wassenberg
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Nach dem Rettungsgesetz NRW ist der Kreis Heinsberg als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen und entsprechende Bedarfspläne aufzustellen. Nach den Planungskriterien und Planungsvorgaben des Landes NRW zu den Standards und zur Qualität im Rettungsdienst gilt im Notfallbereich die Hilfsfrist im ländlichen Bereich von 10 bis max. 12 Minuten, die in 90 % aller Notfalleinsätze zu gewährleisten und bei der Bedarfsplanung entsprechend zu berücksichtigen ist.
 
Nach Durchsicht der Statistiken für die Gebiete der Gemeinden Selfkant und Waldfeucht sowie der Stadt Wassenberg für die Jahre 2006 bis 2008 ergibt sich für den vorgegebenen Zielerreichungsgrad folgendes Bild...

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