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Der Kreistag:
Der Kreistag besteht aus den Kreistagsmitgliedern, die von den Bürgern alle fünf Jahre gleichzeitig mit den Kommunalwahlen in den Städten und Gemeinden gewählt werden und dem Landrat (Mitglied kraft Gesetzes). Die Kreistagsmitglieder sind wie die Ratsmitglieder der Städte und Gemeinden ehrenamtlich tätig.
Der Kreistag trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises. Hierzu gehören beispielweise:
- die Verabschiedung des Kreishaushaltes
- der Erlass von Satzungen
- die Übernahme freiwilliger Aufgaben
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