Erstattung der Entgelte
Neben der Schließung der allgemeinbildenden Schulen wurden mit Wirkung ab 26.02.2020 auch die Schüler/-innen der Kreismusikschule nicht mehr im regulären Musikschulunterricht beschult.
Um eine Gleichbehandlung mit KiTa- und OGS-Gebühren zu erreichen, wurde folgender Dringlichkeitsbeschluss gefasst:
"Die Entgelte für den Besuch der Musikschule des Kreises Heinsberg werden ab Monat März 2020 bis zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des regulären Musikschulunterrichtes der Musikschule des Kreises Heisberg erstattet."