Corona-Schutzverordnung aktualisiert!
Das Land hat mit Wirkung von heute, 04.05.2020 die Coronaschutz-VO aktualisiert.Spielplätze, Zoos und Museen dürfen wieder geöffnet werden; Friseur- und Fußpflegeleitsungen dürfen auch wieder angeboten werden. Das bestehende Kontaktverbot wurde bis enschließlich zum 10. Mai verlängert. Weiterhin ist im öffentlichen Raum grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten und ggf. ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Hier finden Sie die Details der aktuellen Verordnung:
CoronaschutzVO Fassung 04.05.2020
EDIT (11.05.2020): Mit Wirkung zum 11.05.2020 hat die NRW-Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen; hier finden Sie die Details der aktuellen Verordnung:
CoronaschutzVO Fassung 11.05.2020
Unter Einhaltung der Mindestabstandsregelungen und der Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nehmen die Ausschüsse ihre Arbeit wieder auf - zum Teil in reduzierter Personenzahl:
- 07. Mai: Ausschuss für Kultur, Partnerschaft & Tourismus
- 13. Mai: Ausschuss für Gesundheit & Soziales
- 18. Mai: Jugendhilfeausschuss
- 19. Mai: Schulausschuss
- 20. Mai: Rechnungsprüfungsausschuss
- 25. Mai: Kuratorium Anton-Heinen-VHS
- 26. Mai: Kreisausschuss
- 09. Juni: Kreistag