CDU-Kreistagsfraktion Heinsberg

Hygieneregeln auch für Ausschüsse

Besuch in der Kreisverwaltung nur mit Termin

Besuche in den Fachämtern der Kreisverwaltung sind nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Ferner besteht Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Diese Regeln gelten auch für den wieder angelaufenen Sitzungsbetrieb.
(Foto: Tobias Koch)
Die Ausschussmitglieder und Sitzungsteilnehmer haben jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zu wahren und einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser wird nicht von der Kreisverwaltung oder Fraktion gestellt, sondern ist selbst mitzubringen. 

Für die Handdesinfektion befinden sich sowohl im Eingangsbereich des Kreishauses als auch im Foyer des Großen Sitzungssaals Desinfektionsspender zur freien Benutzung. 

Damit die Sitzungen möglichst zügig durchgeführt werden könnnen, wird nach Übereinkunft der Verwaltung mit den Kreistagsfraktionen auf das mündliche Vortragen von Berichten weitgehend verzichtet. Stattdessen werden die Berichte in Schriftform zur Verfügung gestellt. Außerdem haben sich die Fraktionen darauf verständigt, Anfragen möglichst schriftlich einzureichen.